Hast du einen Artikel gekauft und dann gemerkt, dass dieser Mängel vorweist? Prüfe hier unsere Tipps:
Besteht ein Anrecht auf Gewährleistung?
Falls der:ie Verkäufer:in nicht ausdrücklich Gewährleistung auf sein verkauftes Produkt ausgeschlossen hat, hast du ein Recht auf Gewährleistung.
Wurde der Mangel verschwiegen?
Wenn der Verkäufer absichtlich den Mangel verschwiegen hat, kannst du entweder den versteckten Mangel mittels Mängelrüge geltend machen. Zum Beispiel, indem du den Kaufpreis zurückforderst, oder direkt vom Vertrag zurücktrittst und das Geld zurückforderst. Als Käufer:in hast du allerdings die Pflicht, den Mangel sofort zu melden und zu beweisen, dass er nicht durch unsachgemässe Nutzung deinerseits entstanden ist.
Wir empfehlen unseren Nutzern:innen jeweils, konstruktiv und lösungsorientiert aufeinander zuzugehen.
Wir von tutti.ch versuchen, zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen zu vermitteln, können jedoch keine rechtlichen Schritte einleiten oder Auskünfte über die Rechtslage, bzw. laufende Verhandlungen erteilen. Wir empfehlen unseren Nutzern, sich für eine professionelle und individuelle Rechtsberatung an die eigene Rechtsschutzversicherung zu wenden.
Mangelhaftes Produkt Kaufbetrag zurückerstatten