Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz, welches seit dem 1. April 2020 in Kraft ist, sind auch Fotos urheberrechtlich geschützt. Das heisst für dich als Nutzer, dass du nur selbst erstellte Fotos nutzen darfst.
Dies ist besonders wichtig, wenn du Produktbilder verwenden möchtest, die du aus Katalogen oder anderen Quellen – sei dies off- oder online – bezogen hast. Das darfst du seit dem 1. April nur mit Einwilligung des Fotografen.
Es gilt somit: Wenn du fremde Fotografien nutzen möchtest, brauchst du grundsätzlich immer die Erlaubnis des Fotografen, solange der Urheberrechtsschutz nicht abgelaufen ist. Für Fotografien mit individuellem Charakter endet die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Fotografien ohne individuellen Charakter sind ab ihrer Herstellung während 50 Jahren geschützt.
Wichtiger Hinweis: Fotos, die ihr nicht selbst erstellt habt, können von den Rechteinhabern Forderungen bewirken.
Weiterführende Informationen dazu findest du auch auf der Webseite des Instituts für Geistiges Eigentum.